Wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, ist der wichtigste Schritt geschafft – aber eben nicht der letzte.
Denn nach der Einigung kommt die Umsetzung. Und hier entscheidet sich, ob aus einem guten Deal ein sauberer Abschluss wird – oder ein juristisches Chaos.
Bei Mancinelli begleiten wir Eigentümer bis zur letzten Unterschrift. Und darüber hinaus. Weil wir wissen, wie viele Unsicherheiten der finale Teil eines Immobilienverkaufs mit sich bringt – vor allem für Menschen, die nicht jeden Tag verkaufen.
Dieser Artikel zeigt, wie es nach der Kaufpreiseinigung weitergeht – und worauf es jetzt ankommt.
In den meisten Fällen übernimmt der Käufer die Wahl des Notars. Er ist derjenige, der finanziert – also liegt es nahe, ihm die Wahl seines rechtlichen Partners zu überlassen. Doch es ist keine Pflicht: Auch der Verkäufer kann einen Notar vorschlagen. Wichtig ist nur: Der Notar muss neutral arbeiten – für beide Seiten.
Wir empfehlen unseren Klienten Notare, mit denen wir seit Jahren zuverlässig zusammenarbeiten. Was zählt, ist Erfahrung, Kommunikation auf Augenhöhe und eine Sprache, die auch juristische Inhalte verständlich vermittelt.
Sobald der Notar beauftragt ist, erstellt er einen Kaufvertragsentwurf. Dieser basiert auf den Angaben beider Parteien und wird zur Prüfung versendet. Wichtig: Banken fordern oft Einsicht in den Vertragsentwurf, bevor sie grünes Licht für die Finanzierung geben.
Beide Seiten haben 14 Tage Zeit, Änderungswünsche zu äußern. Klingt viel – ist aber in der Praxis oft knapp, weil Banken, Verkäufer und Notare parallel arbeiten. Darum gilt: Je früher klar ist, was geregelt werden muss (z. B. Grundschulden, offene Baumaßnahmen, mitverkauftes Inventar), desto reibungsloser wird der Ablauf.
Wird der Kaufvertrag später nicht unterschrieben, bleibt die Notargebühr trotzdem fällig – meist für die Partei, die beauftragt hat. Auch das: ein Grund, mit Profis zu arbeiten.
Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag laut vor. Beide Parteien können Rückfragen stellen, Passagen klären oder Anpassungen vornehmen. Erst wenn alle einverstanden sind, wird unterschrieben.
Wichtig: Ohne vollständige Finanzierung (bzw. Finanzierungsbestätigung der Bank) sollte kein Termin stattfinden. Denn unterschrieben ist unterschrieben. Eine Rückabwicklung ist nur mit großem Aufwand – oder gar nicht – möglich.
Deshalb sorgen wir im Vorfeld für Ordnung. Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen vorliegen, Grundbuchdaten aktuell sind und keine ungeklärten Rechte oder Pflichten im Raum stehen.
Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises – und der offiziellen Freigabe durch den Notar. Sie ist der symbolische und wirtschaftliche Abschluss des Verkaufs.
Doch auch hier kann viel schiefgehen, wenn sie nicht professionell vorbereitet ist.
Wir sorgen für:
Ab diesem Punkt ist der neue Eigentümer verantwortlich – und der bisherige entlastet.
Ein Verkauf ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Formalitäten sauber dokumentiert sind. Wer hier spart oder hastet, riskiert Streit, Nachforderungen oder sogar Rückabwicklungen.
Mancinelli sorgt dafür, dass genau das nicht passiert.
Wir steuern nicht nur den Anfang – sondern auch das Ende.
Professionell. Geradlinig. Rechtssicher.
Damit Sie nach der Übergabe das tun können, was Sie wirklich wollen:
Abschließen. Durchatmen. Weitergehen.
Unsere Provision ist keine Gebühr – sondern eine Investition in Klarheit, Verhandlungssicherheit und den Schutz vor teuren Fehlern. Wer mit Mancinelli verkauft, bekommt nicht nur einen Makler, sondern einen Strategen, einen Filter und einen ehrlichen Sparringspartner. Damit am Ende nicht nur der Preis stimmt – sondern das Gefühl.
Ein Energieausweis ist heute mehr als Pflicht – er ist ein Vertrauenssignal. Wer vorbereitet ist, verkauft nicht nur schneller – sondern besser. In diesem Artikel zeigen wir, worauf es wirklich ankommt, welche Variante des Energieausweises passt – und warum das Dokument den Unterschied macht zwischen Unsicherheit und Klarheit.