Rund 2.308 m² Grundstücksfläche in ruhiger, grüner Lage: Der eigentliche Wert dieses Angebots liegt klar im Grund und Boden. Die Parzelle verläuft von einer breiteren Erschließungszone am Zugang bis hin zu einem lang gezogenen, nach hinten schmaler werdenden Gartenbereich und bietet dadurch deutlich mehr nutzbare Fläche, als der erste Eindruck vermuten lässt. Da die angrenzenden Flächen in Richtung des Bachlaufs sowie westlich des Grundstücks als Landschafts- beziehungsweise Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, ist dort dauerhaft keine weitere Bebauung möglich, was den unverbaubaren Blick ins Grüne auf lange Sicht sichert. Auf dem Gelände befindet sich noch ein älterer Baubestand, ein Wohnhaus sowie ein kleineres Nebengebäude, die im Zuge eines Neubauvorhabens noch zurückgebaut werden müssen. Für das Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage für zwei moderne Einfamilienhäuser mit Garage eingereicht, einschließlich eines ausgearbeiteten Einfügungsnachweises nach § 34 BauGB anhand vergleichbarer Nachbargebäude. Das Grundstück verfügt bereits über einen Glasfaseranschluss, was eine zukunftssichere Internetanbindung für ein späteres Bauvorhaben gewährleistet. Das Verfahren läuft aktuell noch bei der zuständigen Behörde, eine Entscheidung steht noch aus. Die Planung sieht zwei eigenständige Baukörper vor, eine Teilung des Grundstücks in zwei Baugrundstücke ist damit angedacht und würde gesondert zu beantragen sein. Käuferinnen und Käufer profitieren hier also von einer bereits fundiert vorbereiteten Planungsgrundlage. Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit, das Bauvorhaben schlüsselfertig durch das beauftragte Architekturbüro realisieren zu lassen. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es besteht somit kein klassischer Bebauungsplan mit festen Zahlenwerten. Ein Neubau muss sich stattdessen nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Landschaftlich punktet das Grundstück mit seiner ausgeprägten Hanglage von rund 15 % Gefälle: Der Garten fällt nach hinten ab und öffnet den Blick in Richtung eines nahegelegenen Bachlaufs. Die Hecken fassen die Grundstücksgrenzen ein, mehrere Bäume spenden Schatten, und nach hinten schließt unmittelbar freie Wiesen und Feldflur an, sodass hier ein echtes Gefühl von Weite und Ruhe entsteht.
Das Grundstück liegt am Siedlungsrand von Burscheid im Bergischen Land, dort, wo die letzten Wohnhäuser in offene Wiesen und Feldflur übergehen.
Die Lage ist geprägt von viel Grün, wenig Durchgangsverkehr und spürbarer Distanz zum Alltagstrubel, ideal für alle, die ländliche Ruhe schätzen, ohne auf die Nähe zu einer Stadt verzichten zu wollen.
Burscheid selbst liegt im Rheinisch Bergischen Kreis zwischen Leverkusen, Köln und Wuppertal und bietet mit seiner hügeligen Umgebung, zahlreichen Wander und Radwegen sowie kurzen Wegen ins Grüne einen hohen Freizeitwert. Die nähere Umgebung des Grundstücks ist locker bebaut, überwiegend mit Einzelhäusern, was auch einer künftigen Bebauung ausreichend Privatsphäre sichert.
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Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an, z. B. Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %), die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %) sowie ggf. die Maklercourtage.

Die Maklerprovision beträgt in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. und wird nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Käufer und Verkäufer teilen sich die Courtage jeweils zur Hälfte.

Ja, eine Finanzierungsbestätigung ist beim Kauf zwingend erforderlich. Sie zeigt dem Verkäufer, dass Sie zahlungsfähig sind, und beschleunigt die Kaufabwicklung.

1. Besichtigung der Immobilie
2. Vorlage Finanzierungsbestätigung
3. Einigung auf Kaufpreis
4. Notarielle Beurkundung
5. Kaufpreiszahlung
6. Eigentumsübertragung im Grundbuch

Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag, klärt rechtliche Fragen und sorgt für die Grundbuchänderung. Er ist neutral und verpflichtet, beide Parteien gleichermaßen zu beraten.